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Kundenmeinung lesenAllgemeine Geschäftsbedingungen A. Bufaj Ges.m.b.H
Punkt 1: Geltung
Die Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Vertragspartner (kurz VP) abgeschlossenen Verträge der A.Bufaj Ges.m.b.H erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes, außer es wird vertraglich eindeutig anderes vereinbart. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des VP sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Diese AGB sowie weitere im Auftragsschreiben genannten Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder widersprechende Bedingungen des Auftragnehmers haben keine Geltung und zwar auch dann nicht, wenn im Angebot des VP oder in sonstigem Schriftverkehr des VP auf sie Bezug genommen wird oder wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des VP die Leistungen vorbehaltlos abgenommen werden. Entgegenstehende, abweichende oder widersprechende Bedingungen des VP werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diesen ausdrücklich zustimmt zugestimmt.
Punkt 2: Vertragsabschluss
Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und frei bleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden odgl., insbesondere solche, die von Dienstnehmern / -innen, Zustellern / -innen etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom VP genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8 tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.Der Inhalt des mit dem VP abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen und diesen AGB.
Punkt 3: Eigentumsvorbehalt
Alle Sachen und Unterlagen (Pläne, Berechnungen etc.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Verzugsfall sind wir jederzeit zur Zurücknahme berechtigt. Alle übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum der A.Bufaj Ges.m.b.H.
Diese dürfen ohne dessen Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch an dritte Personen zugänglich gemacht werden.Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Der VP trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Punkt 4: Urheberrecht
Unabhängig davon, ob das von uns hergestellte Werk (Pläne, Skizzen, Modelle, sonstige Dokumentationen, Schriftstücke etc.) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der VP das Recht, das Werk zum vertraglich bedingten Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.
Der VP hat das Recht, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobenen Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
Punkt 5: Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Originalpläne, Originalzeichnungen und Schriftstücke werden grundsätzlich bei uns verwahrt. Wir sind verpflichtet, unserem VP auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart trifft uns keine wie immer geartete Haftung. Der VP hat uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Schäden die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Daten entstehen könnten. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 5 Jahre nach Legung der Schlusshonorarnote an den VP. Wir können uns während dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den VP von unserer Verwahrungspflicht befreien.
Punkt 6: Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem Geschäftssitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Punkt 7: Erfüllungsort
Erfüllungsort ist die Projektadresse des Vertragspartners sowie der Firmenstandort der A.Bufaj GmbH.
Punkt 8: Adressänderung
Der VP ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.
Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Punkt 9: Terminverlust
Soweit der VP seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rate sämtliche erbrachte Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Punkt 10: Kündigung
Bei einer Kündigung durch einen der VP – unabhängig vom Anlass der Kündigung – hat der Auftragnehmer die zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen und gefertigten Arbeitsunterlagen sowie sonstige Dokumente unverzüglich dem Auftraggeber herauszugeben.
Punkt 11: Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des VP erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des VP die auf Behebung des Mangels zielen können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Der VP hat uns Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden unverzüglich, längstens aber binnen einer Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt unsere Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls nach förmlicher Abnahme der gesamten Leistungen.
Punkt 12: Bauseitige Leistungen
Bauseitige Leistungen vor, während oder nach der vertraglichen Leistungserbringung werden im Vertragsschreiben definiert und sind vom VP einzuhalten. Für bauseitige Leistungen wird in keiner Hinsicht Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für bauseits bereitgestellte Materialien.
Sollte es aufgrund von bauseitigen Leitungen oder Materialien zu Verzögerungen kommen sowie die vertragliche Leistungserbringung erschwert bzw. gestört werden, so kann der dadurch entstandene Mehraufwand dem VP verrechnet werden. Sollte es durch bauseitige Leistungen oder durch bauseitige Materialbeschaffungen zu Verzögerungen kommen, so können die dadurch entstandenen Stillstandszeiten dem VP verrechnet werden.
Punkt 13: Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, welche die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können fällig zu stellen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß bzw. tatsächlichem Aufwand. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen bzw. die Ausführungsleistung einzustellen.
- Anzahlung:
50% der Auftragssumme nach Rechnungslegung innerhalb von 5 Tagen netto - Teilrechnungen:
Entsprechend dem Leistungsfortschritt nach Rechnungslegung innerhalb von 5 Tagen netto - Schlussrechnung:
Nach Fertigstellung und Rechnungslegung innerhalb von 5 Tagen netto
Punkt 14: Regieleistungen:
Sollten zusätzliche Leistungen erforderlich werden, erlauben wir uns diese nach den vereinbarten Einheitspreisen und auf Basis einer Stundendokumentation zu verrechnen.
Normalarbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag:
7:00-16.30 (8,5 Std.), 6:00-7:00 / 19:00-6:00, 16:00-19:00
Freitag:
7:00-12:30 (5,5 Std.), 6:00-7:00 / 19:00-6:00, 12:45-19:00
Punkt 15: Regiematerialien:
Preisbasis sind die zum Abrechnungsdatum gültigen Großhandelspreislisten. Alle Preise sind veränderlich und freibleibend, in EURO exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Veränderliche Preise werden entsprechend den Verlautbarungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit angepasst.
Die Preise gelten für Leistungen während der Normalarbeitszeit, für Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit werden zusätzlich die obigen Überstundenzuschläge abgerechnet.
Punkt 16: Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der VP die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal Euro 15,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung zu bezahlen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc. vom Schuldner zu ersetzen.
Punkt 17: Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.























